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Einsichtnahme Langgymnasium und Kurzgymnasium
Einsicht in Zentrale Aufnahmeprüfungen
Ab Dienstag, 19. März 2024 besteht die Möglichkeit die geschriebenen Prüfungen anzufordern. Die PDF-Kopien der Prüfungen werden Ihnen in Ihrem ZAP-Dossier abgelegt.
Link für Einsichtnahme Prüfung
Notenskalen, Korrekturanweisungen und die Texte der Sprachprüfung Deutsch werden nicht versendet. Sie finden diese unter folgenden Links:
Link Korrekturschema und Notenskala Zentrale Aufnahmenprüfung Langgymnasium
Link Korrekturschema und Notenskala Zentrale Aufnahmeprüfung Kurzgymnasium und Handelsmittelschule
PDF-Dateien von bestandenen Prüfungen können erst nach den Frühlingsferien bei uns angefordert werden.
Auskunftsgesuch Langgymnasium und Kurzgymnasium
Auskunftsgesuche zur Prüfungskorrektur können wie folgt eingereicht werden:
Zwischen Dienstag, 19. März 2024 ab 17.00 Uhr und Dienstag, 26. März 2024 bis 15.00 Uhr, können Sie ein Auskunftsgesuch stellen. Ein Prüfungsexperte oder eine Prüfungsexpertin des betreffenden Fachs wird Sie am Mittwoch, 27. März 2024 zwischen 14.00 bis 17.00 Uhr zurückrufen, um mit Ihnen Ihre Fragen zu besprechen. Beachten Sie bitte, dass es uns nur möglich ist auf konkrete Fragen zu den Prüfungsteilen einzugehen. Pro Kind und Prüfungsteil müssen Sie ein separates Auskunftsgesuch stellen.
Einsichtnahme Fachmittelschule
Einsicht in Zentrale Aufnahmeprüfungen
Ab Donnerstag, 21. März 2024 besteht die Möglichkeit die geschriebenen Prüfungen anzufordern. Die PDF-Kopien werden Ihnen in Ihrem ZAP-Dossier abgelegt.
Link für Einsichtnahme Prüfung
Notenskalen, Korrekturanweisungen und die Texte der Sprachprüfung Deutsch werden nicht versendet. Sie finden diese unter folgenden Link:
Link Korrekturschema und Notenskala Zentrale Aufnahmenprüfung Fachmittelschule
PDF-Dateien von bestandenen Prüfungen können erst nach den Frühlingsferien bei uns angefordert werden.
Auskunftsgesuch Fachmittelschule
Auskunftsgesuche zur Prüfungskorrektur können wie folgt eingereicht werden:
Zwischen Donnerstag, 21. März 2024 ab 17.00 Uhr und Dienstag, 26. März 2024 bis 15.00 Uhr, können Sie ein Auskunftsgesuch stellen. Ein Prüfungsexperte oder eine Prüfungsexpertin des betreffenden Fachs wird Sie am Mittwoch, 27. März 2024 zwischen 14.00 bis 17.00 Uhr zurückrufen, um mit Ihnen Ihre Fragen zu besprechen. Beachten Sie bitte, dass es uns nur möglich ist auf konkrete Fragen zu den Prüfungsteilen einzugehen. Pro Kind und Prüfungsteil müssen Sie ein separates Auskunftsgesuch stellen.