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Sicherheitskonzept

Informationen zu «Sicherheit» und «Gesundheit» an der KZN

Verhaltenskodex

Verhaltenskodex

Nur gelebte Werte sind wirkliche Werte. Wir alle – Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und Mitarbeitende – setzen uns deshalb im Alltag für die Einhaltung wichtiger ethischer Grundsätze ein und streben wechselseitige Rücksichtnahme als Grundlage des Umgangs miteinander an. Weil aber nur gemeinsam vereinbarte Werte auch verbindliche Werte sein können, haben wir an der Kantonsschule Zürich Nord einen Verhaltenskodex entwickelt, der für alle Menschen, die Teil unseres Schulalltags sind, Gültigkeit hat. In Konfliktsituationen suchen wir den offenen Dialog, wobei der Verhaltenskodex als einforderbare Richtschnur zum Schutz der persönlichen Integrität aller Schulangehörigen dient. In dem Sinn sind wir auch nicht gewillt, bei offenkundiger Zuwiderhandlung gegen diesen von uns verabschiedeten Wertekanon wegzuschauen, sondern wir setzen uns im Kleinen wie im Grossen für eine gelebte Kultur des respektvollen Miteinanders ein.


Digitaler Verhaltenskodex
Der Digitale Kodex der Kantonsschule Zürich Nord regelt den Einsatz von BYOD-Geräten (Bring Your Own Device) und der digitalen Kommunikationstools im schulischen Alltag. 

BYOD

Allgemeines

Seit Beginn des Herbstsemesters 22/23 ist die Kantonsschule Zürich Nord eine BYOD-Schule (BYOD = «Bring Your Own Device»). Dies bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler aller Schultypen und Altersstufen über einen persönlichen Laptop verfügen, der integraler Bestandteil des Lehrens und Lernens an der KZN ist. Das BYOD-Gerät kommt sowohl im Unterricht wie auch bei Hausaufgaben, Fach- und Abschlussarbeiten zum Einsatz. Die KZN setzt damit die Digitalisierungsstrategie des Kantons Zürichs «Digitaler Wandel an den Schulen Sek II» für die Mittel- und Berufsschulen um.

Die Lernenden sind verpflichtet, ihr BYOD-Gerät stets einsatzbereit mit sich zu führen. Aus diesem Grund empfehlen wir die Verwendung eines möglichst leichten, aber robusten Geräts, welches über eine lange Akkulaufzeit verfügt. Zwingend erforderlich ist überdies, dass im Unterricht mit Hilfe eines Stifts jederzeit digitale handschriftliche Notizen angefertigt werden können.

Die Laptops/Convertibles müssen ab der ersten Schulwoche für den Unterricht zur Verfügung stehen und werden im Rahmen einer halbtägigen Einführung mit den Schülerinnen und Schülern für die Verwendung an der KZN konfiguriert. Die Software (u.a. Microsoft 365 und Teams) wird – mit Ausnahme des Betriebssystems – von der Schule zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen zu den Spezifikationen und zur Anschaffung neuer Geräte (inkl. Zugangscodes für die Beschaffungsplattformen projektneptun.ch und edu.ch) erhalten Sie rechtzeitig im Mai des Eintrittsjahres Ihrer Tochter/Ihres Sohnes.

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Hausordnung

Die Hausordnung der Kantonsschule Zürich Nord trägt dazu bei, das Zusammenleben und das Arbeiten für alle Angehörigen der Schule respektvoll und eigenverantwortlich zu gestalten. Durch die entsprechende Atmosphäre soll es allen Angehörigen der Schule ermöglicht werden, die Lern-, Lehr- und Arbeitsziele in vorteilhafter Weise zu erreichen.

Verhaltenskodex

Verhaltenskodex

Nur gelebte Werte sind wirkliche Werte. Wir alle – Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und Mitarbeitende – setzen uns deshalb im Alltag für die Einhaltung wichtiger ethischer Grundsätze ein und streben wechselseitige Rücksichtnahme als Grundlage des Umgangs miteinander an. Weil aber nur gemeinsam vereinbarte Werte auch verbindliche Werte sein können, haben wir an der Kantonsschule Zürich Nord einen Verhaltenskodex entwickelt, der für alle Menschen, die Teil unseres Schulalltags sind, Gültigkeit hat. In Konfliktsituationen suchen wir den offenen Dialog, wobei der Verhaltenskodex als einforderbare Richtschnur zum Schutz der persönlichen Integrität aller Schulangehörigen dient. In dem Sinn sind wir auch nicht gewillt, bei offenkundiger Zuwiderhandlung gegen diesen von uns verabschiedeten Wertekanon wegzuschauen, sondern wir setzen uns im Kleinen wie im Grossen für eine gelebte Kultur des respektvollen Miteinanders ein.


Digitaler Verhaltenskodex
Der Digitale Kodex der Kantonsschule Zürich Nord regelt den Einsatz von BYOD-Geräten (Bring Your Own Device) und der digitalen Kommunikationstools im schulischen Alltag. 

BYOD

Allgemeines

Seit Beginn des Herbstsemesters 22/23 ist die Kantonsschule Zürich Nord eine BYOD-Schule (BYOD = «Bring Your Own Device»). Dies bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler aller Schultypen und Altersstufen über einen persönlichen Laptop verfügen, der integraler Bestandteil des Lehrens und Lernens an der KZN ist. Das BYOD-Gerät kommt sowohl im Unterricht wie auch bei Hausaufgaben, Fach- und Abschlussarbeiten zum Einsatz. Die KZN setzt damit die Digitalisierungsstrategie des Kantons Zürichs «Digitaler Wandel an den Schulen Sek II» für die Mittel- und Berufsschulen um.

Die Lernenden sind verpflichtet, ihr BYOD-Gerät stets einsatzbereit mit sich zu führen. Aus diesem Grund empfehlen wir die Verwendung eines möglichst leichten, aber robusten Geräts, welches über eine lange Akkulaufzeit verfügt. Zwingend erforderlich ist überdies, dass im Unterricht mit Hilfe eines Stifts jederzeit digitale handschriftliche Notizen angefertigt werden können.

Die Laptops/Convertibles müssen ab der ersten Schulwoche für den Unterricht zur Verfügung stehen und werden im Rahmen einer halbtägigen Einführung mit den Schülerinnen und Schülern für die Verwendung an der KZN konfiguriert. Die Software (u.a. Microsoft 365 und Teams) wird – mit Ausnahme des Betriebssystems – von der Schule zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen zu den Spezifikationen und zur Anschaffung neuer Geräte (inkl. Zugangscodes für die Beschaffungsplattformen projektneptun.ch und edu.ch) erhalten Sie rechtzeitig im Mai des Eintrittsjahres Ihrer Tochter/Ihres Sohnes.

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Vermietungsmanagement

Die Kantonsschule Zürich Nord stellt nach Möglichkeit ausserhalb der Schulzeit gegen Entrichtung einer Benutzungsgebühr ihre Räumlichkeiten und Anlagen zur Verfügung. Die Vermietung und Koordination läuft über die Adjunktur (Bereich Zentrale Dienste).