Finanzielle Unterstützungsangebote

Stipendien des Kantons Zürich

Stipendien dienen der Chancengleichheit. Auch Jugendliche aus finanziell bescheidenen Verhältnissen sollen Zugang zu einer Mittelschulausbildung erhalten. Die Finanzierung der Ausbildung ist zwar grundsätzlich Sache der Eltern, wenn die Kosten jedoch die Möglichkeiten der Eltern übersteigen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen eine Berechtigung zum Bezug von Stipendien.

Unter den untenstehenden Links finden Sie Informationen zu den Ausbildungsbeiträgen, den stipendienrechtlichen Bestimmungen sowie einen Stipendienrechner des Kantons Zürich, mit dessen Hilfe man prüfen kann, ob ein Anspruch auf Stipendien besteht.

Bitte beachten Sie, dass seit Anfang des Jahres 2018 Gesuche um Ausbildungsbeiträge online erfasst werden müssen.

Hilfsfonds der Kantonsschule Zürich Nord

Falls die Kosten des Mittelschulbesuchs die finanziellen Möglichkeiten der Eltern übersteigen, werden die Eltern in vielen Fällen durch das kantonale Stipendienwesen unterstützt. Diese Unterstützung muss rechtzeitig beantragt und bewilligt werden.

Unsere Erfahrung zeigt aber, dass Eltern oft auch sehr kurzfristig in finanzielle oder familiäre Notlagen kommen können, in welchen das Stipendienwesen sie nicht unterstützen kann.

Die Kantonsschule Zürich Nord verfügt für solche Fälle über einen Hilfsfonds. Dieser greift den Familien in Härtefällen unter die Arme und übernimmt einen Teil der Kosten von Exkursionen, Arbeitswochen oder Instrumentalunterricht. Der Fonds wird durch freiwillige Spenden von Schulangehörigen, Eltern und externen Personen finanziert.

Antrag Hilfsfonds

Die Fondsmittel werden gezielt und umsichtig eingesetzt. Eine Unterstützung wird nur nach genauer Prüfung durch die Schulleitung gewährt. Dazu müssen die Eltern einen Antrag auf Unterstützung durch den Hilfsfonds an die Schulleitung richten.

Spende Hilfsfonds

Für jede Spende sind wir dankbar! Zuwendungen können über unser PostFinance-Konto getätigt werden. Die Spende kann von den Steuern abgesetzt werden.

Unterstützung mit einem BYOD-Leihgerät auf Zeit

Falls die Anschaffung eines BYOD-Geräts (Bring your own Device) die aktuellen finanziellen Möglichkeiten einer Familie übersteigt, besteht die Möglichkeit, ein Gesuch für ein «BYOD-Leihgerät auf Zeit» zu stellen. Der entsprechende Antrag und die erforderlichen Beilagen sind auf dem Sekretariat der Kantonsschule Zürich Nord einzureichen. Die Ausleihdauer beträgt ein Schuljahr (jährlich verlängerbar).


Weitere Informationen finden Sie hier.